KOSTENERSTATTUNG ALLGEMEIN
 
Behandlungskosten und Kostenübernahme

Patienten mit privater Krankenversicherung, Zusatzversicherung, Beihilfe,
Postbeamtenversicherung und Bundeswehr.
 
Behandlungen, Beratungen via E-Mail und telefonische Beratungen, Hausbesuche und Anfahrtspauschalen werden mit der entsprechenden Ziffer aus dem GebüH berechnet. Sie werden von Ihrer Versicherung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ganz oder teilweise übernommen.
 
Bitte beachten Sie daher, dass private Krankenversicherungen bzw. Zusatzversicherungen und Beihilfestellen (für Beamte) unter Umständen nicht zu 100 % die Rechnungskosten erstatten. Informieren Sie sich bitte diesbezüglich vorab bei Ihrem zuständigen Versicherungs- bzw. Beihilfeträger.
 
Für gesetzlich Krankenversicherte
Gesetzlich Versicherte ohne Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen erhalten  von ihren Krankenkassen keine Kostenerstattung. Sie sind Selbstzahler. Behandlungen, Beratungen via E-Mail und telefonische Beratungen, Hausbesuche und Anfahrtspauschalen werden in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis berechnet. Die Kosten für verwendete Medikamente werden zum Gestehungspreis extra berechnet.
 
Rechnung & Bezahlung
Sie bekommen nach der Behandlung eine Rechnung per Post zugeschickt mit den aufgeschlüsselten Leistungen nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).  Gesetzlich Versicherte bekommen eine Rechnung ohne Gebührenverzeichnis und Diagnose. Auf Rechnungen / Quittungen zur Vorlage beim Finanzamt dürfen aus Datenschutzgründen keine Diagnosen und Behandlungsziffern angegeben werden.
 
Nach Rechnungserhalt haben Sie zwei Wochen Zeit, um den Betrag auf mein Konto zu überweisen. Auch eine sofortige Bezahlung der Kosten in meiner Praxis ist möglich.
 
Abrechnungsgrundlage bildet die Gebührenordnung für Heilpraktiker, kurz GebüH. (www.heilpraktiker.org).
Wichtiger Hinweis für Ihre Steuererklärung
 
Alle nicht durch eine Krankenkasse übernommene Kosten für Heilpraktikerbehandlungen  können als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden.
 
 
Kostenerstattung Osteopathie (gesetzliche Kassen)

Voraussetzung der freiwilligen Zuzahlung von gesetzlichen Kassen zur osteopathischen Behandlung:
Die osteopathische Behandlung wird vorab durch einen Arzt verordnet. Ein entsprechendes formloses ärztliches Rezept ist bei der Krankenkasse vorzulegen.
Die Behandlung wird qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt.
Informationen einzelner gesetzlicher Krankenkassen finden Sie hier:
 
Osteokompass
Atlas BKK ahlmann
BKK Mobil Oil
Bertelsmann BKK
BIG
mhplus
BKK Verkehrsbau Union
BMW BKK
Hanseatische Krankenkasse
mhplus
Securvita
Siemens BKK
Techniker Krankenkasse
 
Sollten Sie Mitglied bei einer anderen Krankenkasse sein, können Sie telefonisch Erkundigungen bei Ihrer Krankenkasse einholen oder sich diesbezüglich unter den Stichworten »Krankenkassenname« und »Osteopathie« bei Google erkundigen, oder bei der Online-Adresse von Osteokompass klicken.